IV. Sonstige Neuerungen
1. Fahrerlaubnis auf Probe
Die Fahrerlaubnis auf Probe bleibt bestehen. Allerdings verlängert sich für diejenigen, die in der Probezeit mit einem schweren oder zwei weniger schweren Verkehrsverstößen auffallen und die deshalb an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen, die Probezeit um zwei auf vier Jahre. Außerdem sind die Maßnahmen an das Punktsystem angeglichen worden:
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Zuwiderhandlungen |
Maßnahmen |
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eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen |
Anordnung, an einem Aufbauseminar (Nachschulung) teilzunehmen |
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nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut ein schwerwiegender oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen |
Verwarnung; Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen |
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nach Ablauf dieser Frist erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen |
Entziehung der Fahrerlaubnis |
Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist frühestens nach drei Monaten möglich.
Wie bisher gilt, dass nur solche Zuwiderhandlungen zu Maßnahmen nach den Regelungen für die Fahrerlaubnis auf Probe führen können, die in das Verkehrszentralregister eingetragen werden, also mindestens mit 40 € Geldbuße geahndet worden sind.
2. Verkehrszentralregister (VZR)
Ab 1. Januar 1999 erhalten Privatpersonen kostenlos Auskunft über die sie betreffenden Eintragungen und damit auch über die Punkte im Verkehrszentralregister. Auskunft erteilt das
Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.
Damit nicht unter Angabe eines falschen
Namens über fremde Personen Auskünfte eingeholt werden können, ist dem Antrag
ein Identitätsnachweis beizufügen.
Anerkannt werden:
die amtliche Beglaubigung der Unterschrift,
der Personalausweis, der Pass oder der behördliche Dienstausweis oder deren amtlich beglaubigte Ablichtung oder
die Geburtsurkunde.
Auskunft bekommt auch ein beauftragter Rechtsanwalt bei Vorlage einer entsprechenden Vollmachtserklärung
3. Zentrales Fahrerlaubnisregister
Ab 1. Januar 1999 wird beim Kraftfahrt-Bundesamt mit dem Aufbau eines zentralen Fahrerlaubnisregisters begonnen. Bisher werden dort im Verkehrszentralregister nur die so genannten "Negativdaten" über die Fahrerlaubnis (namentlich Entziehungen, Versagungen, Fahrverbote und Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten ab 80 DM Bußgeld) sowie die Fahrerlaubnisse von Fahranfängern ausschließlich für die Zwecke der Fahrerlaubnis auf Probe gespeichert. Die Positivdaten, d. h. wer wann in welchen Klassen eine Fahrerlaubnis erworben hat, sind nur in den rund 600 örtlichen Fahrerlaubnisregistern vorhanden. Künftig werden auch diese Daten zentral beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert. Auch aus diesem Register erhält der Betroffene unentgeltlich Auskunft. Der Identitätsnachweis ist in derselben Form zu erbringen, wie bei Anfragen an das Verkehrszentralregister.